P-Schein-Einweisung

 

Ab dem 2. August 2021 gibt es keine Ortkundeprüfung mehr für P-Scheinanwärter/innen. Die Ortskundeprüfung soll durch eine kleine Sach- und Fachkundeprüfung ersetzt werden. Wer diese abnimmt und welche Inhalte diese hat, ist zum heutigen Zeitpunkt gesetzlich nicht geklärt.

Bekommt man bis dahin gar keinen P-Schein mehr? Doch, zu den „alten“ Bedingungen. Wer also eine Erlaubnis zum Taxifahren beantragen möchte, muss unter anderem den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ortskundeprüfung bis zum 01. August 2021 nachweisen.

Müssen alle eine Fachkunde nachweisen, also auch die schon aktiven Taxi- und Mietwagenfahrer? Nein, es greift das so genannte Übergangsrecht. Bisher erteilte Erlaubnisse bleiben gültig. Auch bei einer turnusmäßigen Verlängerung wird kein Fachkundenachweis verlangt.

Kann ein bisheriger Mietwagenfahrer ab 2. August dann auch taxifahren? Nein, nicht automatisch. Der Fahrer muss bei der Behörde eine Erweiterung der bisherigen Erlaubnis auf Taxi beantragen.

Gilt der P-Schein für Taxi und Mietwagen dann auch für die neuen Verkehrsarten? Ja, ab 2. August dürfen Taxi- und Mietwagenfahrer auch als Fahrer im Gebündelten-Bedarfs-Verkehr (GBV) und im Linienbedarfsverkehr mit Pkw eingesetzt werden.

Kann man sich schon auf die Fachkundeprüfung vorbereiten? Nein, denn im Moment steht noch nicht einmal fest, ob überhaupt eine Prüfung vorgeschrieben wird und wenn ja, ob diese dann von der Kommune, der IHK, dem TÜV oder einer anderen Institution durchgeführt wird.

Wenn es keine Prüfung gibt, genügt dann der Besuch irgendeiner Taxischule? Nein, es dürfte dann eine Regelung geben, wonach die Behörden nur Fachkundenachweise von zertifizierten Schulen / Akademien anerkennen. Für viele der aktuell existierenden Taxischulen würde das bedeuten, dass sie sich zertifizieren lassen müssen. Das ist ein aufwändiges Verfahren. Der Bundesverband Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) spricht sich unter anderem auch deshalb für eine elektronische Prüfung aus, die zum Beispiel von der IHK abgenommen werden könnte.

Welche Inhalte soll die Fachkunde haben? Im „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ finden sich zu diesem Punkt nur sehr wenige und spärliche Angaben. Abgedeckt werden sollen mit der Fachkunde vor allen Dingen Aspekte der Verkehrssicherheit, weshalb künftige Taxi-, Mietwagen- und GBV-Fahrer Kenntnisse über Unfallverhütungsvorschriften, besondere Kindersicherungspflichten und Überfallsicherheit haben sollen. Die Qualifikationsnachweise sollen zudem praxisorientierte Inhalte haben und keine allzu hohen Anforderungen aufweisen. Das ist auch im Interesse der Branche: „Das Taxi- und Mietwagengewerbe steht bei der Personalgewinnung in Konkurrenz zu anderen Branchen und wir sollten uns davor hüten, für den Berufszugang zu hohe Anforderungen zu stellen“, sagte Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen e.V. (BVTM) im Rahmen der Conference Days des Huss-Verlags.

Wer arbeitet die Inhalte aus? Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Anforderungskatalogs beschäftigt sich zur Zeit das Bundesverkehrsministerium.

Werden die Inhalte einheitlich definiert werden und somit für ganz Deutschland gelten? Auch das ist noch nicht eindeutig festgelegt, allerdings ist damit zu rechnen. Das bedeutet dann, dass man mit einer gültigen Fachkunde überall in Deutschland Taxifahren kann.

Was passiert, wenn die Inhalte der Fachkunde bis Anfang August nicht festgelegt sind? Dann gibt es für die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Möglichkeit, unter Anwendung des § 74 FeV Ausnahmen von den Vorschriften zu erlassen, indem sie beispielsweise festlegen, dass ab 2. August bis 31.12.2021 ein P-Schein auch ohne Nachweis einer Fachkunde ausgestellt werden darf. Diese Möglichkeit haben die Behörden übrigens bereits jetzt, weshalb es durchaus sein kann, dass eine Landesregierung ihre zuständigen Führerscheinstellen anweist, schon vor dem 2. August auf den Nachweis einer Ortskundeprüfung bei Antragsstellung eines P-Scheins für Taxi zu verzichten. In jedem Fall darf die Behörde ab 2. August aber keinen Ortskundenachweis mehr verlangen, denn die jetzige Rechtsgrundlage verfällt am 2. August.

Fazit, ob der Wegfall der Ortskundeprüfung gut oder schlecht für das Taxigewerbe ist. Fakt ist: Egal, ob jemand als Taxi-, Free Now-, Uber- oder Moiafahrer arbeiten will, für alle gilt künftig die gleiche Voraussetzung: Der Nachweis einer Fachkunde. Somit sind die Zugangsvoraussetzungen wieder auf einem einheitlichen Level und der Wettbewerbsnachteil ausgemerzt, der für Taxiunternehmen bei der Fahrersuche seit dem Wegfall der Ortskundepflicht für Mietwagen entstanden war. jh

 

Auszug aus TaxiTimes