Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Mindestalter 21 Jahre
  • seit mindestens 2 Jahren durchgängig im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 bzw. B
    (Wenn die Fahrprüfung nicht in Berlin abgelegt wurde, müssen Sie die Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde besorgen.)
  • niedriger Punktestand in Flensburg
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • allgemeine körperliche Eignung (keine Rot-Grün-Blindheit und/oder Nachtblindheit)
  • gute und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Arbeitsmedizinisches Gutachten:

Für die Erteilung des P-Scheins ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Diese Untersuchung nimmt, wenn Sie es wünschen, unser Betriebsarzt vor. Sie umfasst die Untersuchung über die allgemeine körperliche Eignung, einen Sehtest und einen medizinisch-psychologischen Funktionstest (Reaktionstest, etc.). Das arbeitsmedizinische Gutachten wird schon zur Antragstellung beim Bürgeramt benötigt.